Sanierung bei Wohnungswechsel

Malerarbeiten nach einem Mieterwechsel gehören zu den häufigsten Service Aufgaben für Malerunternehmen. So ist es auch bei uns, wir versuchen es einfach besser zu machen.

Schnell und in Top-Qualität
Dank unserer eingespielten Teams führen wir Malerarbeiten zügig und in höchster Qualität aus. So können Vermieter und neue Mieter schnell wieder eine einwandfreie Wohnung übernehmen.

Weitsichtiges Handeln
Bei Wohnungsabgaben sind nicht immer alle Mängel sofort sichtbar. Unsere erfahrenen Mitarbeiter erkennen auch versteckte Mängel und informieren umgehend, um gemeinsam Lösungsvorschläge zu erarbeiten. So garantieren wir eine nachhaltige Instandhaltung der Immobilie.

Wir hinterlassen keine Spuren - ausser unserer Arbeit.

Unsere Teams arbeiten sauber und ordentlich. Nach Abschluss der Arbeiten reinigen wir die Verschmutzungen welche durch die Maslerarbeiten entstanden sind. So ist aufgrund unserer Arbeiten keine zusätzliche Reinigung notwendig.

Kurzfristige Termine? Wir sind bereit!

Ein Wohnungswechsel bringt oft enge Zeitpläne und unklare Rahmenbedingungen mit sich. Die Herausforderung besteht darin, dass der Beginn der Arbeiten häufig erst kurzfristig festgelegt werden kann und auch der genaue Umfang der erforderlichen Arbeiten oft erst im letzten Moment klar wird.

Malerarbeiten in bewohnten Objekten

Müssen Malerarbeiten in einer bewohnten Wohnung ausgeführt werden, ist es sehr wichtig, auf die Ansprüche des Kunden einzugehen. Ob Privatkunde oder Mieter, wir bemühen uns stets, die Arbeiten möglichst belastungsfrei durchzuführen.

Kundenorientiertes Handeln
Arbeiten in einer bewohnten Wohnung stellen immer einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Gemeinsam mit dem Kunden erarbeiten wir einen optimalen Ablauf, um die Belastung auf ein Minimum zu reduzieren. Flexible Zeitpläne und Rücksichtnahme auf individuelle Bedürfnisse stehen dabei im Vordergrund.

Biologische Farben
Leben Kinder oder Haustiere in der Wohnung, sollten nach Möglichkeit biologische Anstriche verwendet werden. So stellen wir sicher, dass keine Lebewesen Schaden nehmen und ein gesundes Wohnumfeld erhalten bleibt.

Unser Ziel ist es, Malerarbeiten so durchzuführen, dass der Komfort und die Zufriedenheit unserer Kunden stets gewährleistet sind.

Der Maler Ihr Möbelpacker?

Ja und nein. Natürlich helfen wir in bewohnten Objekten die Möbel etwas zu verschieben, damit die Wände für uns gut zugänglich sind. Wir sind aber eben keine Möbelpacker und verfügen weder über die richtige Ausrüstung noch über die richtige Technik schwere Gegenstände zu heben. Daher kurz und knapp: Verschieben ja, tragen nein.

Wohnung streichen nach 10 Jahren

Vielleicht eine der häufigsten Fragen die uns Mieter stellen. Habe ich ein Anrecht auf einen neuen Anstrich nach 10 Jahren?

Nein, der Vermieter ist nicht automatisch verpflichtet, nach 10 Jahren eine Wohnung neu zu streichen. Gemäß Art. 256 OR muss der Vermieter das Mietobjekt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand erhalten. Ein Anstrich muss nur dann erneuert werden, wenn der Zustand der Wohnung einen Mangel darstellt, der eine Renovation erfordert. Der Ablauf der Lebensdauer eines Farbanstrichs allein begründet keinen Anspruch auf eine Renovation. Allerdings muss der Mieter Unterhaltsarbeiten dulden, wenn sie rechtzeitig angekündigt wurden.

Gebrauchstauglich

Häufig wird die Lebensdauer mit der Gebrauchstauglichkeit verwechselt. Ein Anstrich kann auch nach 10 Jahren noch gebrauchstauglich sein, und eine Renovierung ist nur notwendig, wenn der Zustand der Wohnung tatsächlich einen Mangel darstellt.